Natura 2000- Edelsteine der Natur

Ein Bericht von Jörg Fürstenberger

Im Rahmen des Natura 2000 Projektes der Europäischen Union wurden ab 1995  umfassende Gebiete in Europa unter Schutz gestellt. Diese Gebiete teilen sich in FFH Gebiete (Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum)  und Vogelschutzgebiete auf. FFH- und Vogelschutzgebiete sind  im Regelfall nicht identisch mit den Naturschutzgebieten (NSG). Die NSG Gebiete bestehen in der Regel schon deutlich länger. Die ältesten NSG in Sinsheim stammen aus dem Jahr 1984.
 
Die FFH-Richtlinie (Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum) wurde zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen beschlossen. Zusammen mit der Vogelschutzrichtlinie bildet sie die zentrale Grundlage für den Naturschutz in der EU. Lebensräume und Arten, die in ihrem Vorkommen in Europa bedroht, sehr selten oder einzigartig sind, sind nach der FFH-Richtlinie besonders geschützt.
 
Was ist in einem FFH Gebiet erlaubt: Wirtschaftliche und soziale Nutzung in den FFH- und Vogelschutzgebieten sind möglich, solange sie nicht die  zu schützende Natur und Arten erheblich beeinträchtigen.

Wichtig  für die Sicherung von Natura 2000-Gebieten sind  dabei auch die “Managementpläne“. Im Rahmen dieser Pläne sollen  die Lebensräume und  geschützten Arten der FFH- bzw. Vogelschutzgebiete langfristig gesichert werden. Bei  Maßnahmen in den Gebieten sind zudem sog. Verträglichkeitsprüfungen vorzunehmen. Ggf können  Eingriffe wie zB Umwandlung in Landwirtschaftsflächen dann ganz verboten oder reduziert werden. Wichtig ist, daß sich keine Verschlechterung zu dem ursprünglichen Stand ergeben darf, als das Gebiet als FFH Gebiet ausgewiesen wurde.

Um den Erfolg der Umsetzung von Natura 2000 zu überprüfen, müssen alle EU-Mitgliedstaaten regelmäßige Bestandserhebungen (Monitoring)   der Arten und Lebensräume durchführen.
 
Für das Natura 2000-Netz wurden bestimmte für die Natur besonders bedeutende Gebiete ausgewählt. Deutschland hat insgesamt etwa 7 Mio. ha als FFH- und Vogelschutzgebiete  an die EU gemeldet. Das entspricht ca. 14 % der Landfläche und 41 % der Meeresfläche Deutschlands. Unter dem besonderen Schutz stehen in Baden-Württemberg 347 Gebiete mit einer Gesamtfläche von etwa 630.000 ha. FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete überlappen sich dabei teilweise.
In Sinsheim und den umliegenden Gemeinden gibt es ein sehr großes FFH Gebiet unter der Bezeichnung „Kraichgau Sinsheim“.  Dieses liegt auf den Gemarkungen der Orte Sinsheim, Angelbachtal, Ittlingen, es umfaßt typische Lebensräume wie Streuobstwiesen (zB das Gebiet zwischen Sinsheim-Reihen und Sinsheim-Weiler links der Landstraße und in  Ittlingen Richtung Weiler) oder Buchenmischwälder (hier zB das Gebiet „Großer Wald“ zwischen Sinsheim, Sinsheim Dühren, Hammerau, Weiler). Details zu den Gebieten (zB auch Karten, wo  genau sich diese befinden) sowie  Informationen und die Richtlinien selbst  können über die homepage des  „Landesamt für Umwelt in Baden-Württemberg“ eingesehen werden (https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/44487/)