Ein Bericht von Jörg Fürstenberger
Im Rahmen des Natura 2000 Projektes der Europäischen Union wurden ab 1995 umfassende Gebiete in Europa unter Schutz gestellt. Diese Gebiete teilen sich in FFH Gebiete
(Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum) und Vogelschutzgebiete auf. FFH- und Vogelschutzgebiete sind im
Regelfall nicht identisch mit den Naturschutzgebieten (NSG). Die NSG Gebiete bestehen in der Regel schon deutlich länger. Die ältesten NSG in Sinsheim stammen aus dem Jahr 1984.
Die FFH-Richtlinie (Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum) wurde zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der
wildlebenden Tiere und Pflanzen beschlossen. Zusammen mit der Vogelschutzrichtlinie bildet sie die zentrale Grundlage für den Naturschutz in der EU. Lebensräume und Arten, die in ihrem
Vorkommen in Europa bedroht, sehr selten oder einzigartig sind, sind nach der FFH-Richtlinie besonders geschützt.
Was ist in einem FFH Gebiet erlaubt: Wirtschaftliche und soziale Nutzung in den FFH- und Vogelschutzgebieten sind möglich, solange sie nicht die zu schützende Natur und Arten erheblich
beeinträchtigen.
Wichtig für die Sicherung von Natura 2000-Gebieten sind dabei auch die “Managementpläne“. Im Rahmen dieser Pläne sollen die Lebensräume und geschützten Arten der
FFH- bzw. Vogelschutzgebiete langfristig gesichert werden. Bei Maßnahmen in den Gebieten sind zudem sog. Verträglichkeitsprüfungen vorzunehmen. Ggf können Eingriffe wie zB
Umwandlung in Landwirtschaftsflächen dann ganz verboten oder reduziert werden. Wichtig ist, daß sich keine Verschlechterung zu dem ursprünglichen Stand ergeben darf, als das Gebiet als FFH
Gebiet ausgewiesen wurde.
Um den Erfolg der Umsetzung von Natura 2000 zu überprüfen, müssen alle EU-Mitgliedstaaten regelmäßige Bestandserhebungen (Monitoring) der Arten und Lebensräume durchführen.
Für das Natura 2000-Netz wurden bestimmte für die Natur besonders bedeutende Gebiete ausgewählt. Deutschland hat insgesamt etwa 7 Mio. ha als FFH- und Vogelschutzgebiete an
die EU gemeldet. Das entspricht ca. 14 % der Landfläche und 41 % der Meeresfläche Deutschlands. Unter dem besonderen Schutz stehen in Baden-Württemberg 347 Gebiete mit einer Gesamtfläche von
etwa 630.000 ha. FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete überlappen sich dabei teilweise.
In Sinsheim und den umliegenden Gemeinden gibt es ein sehr großes FFH Gebiet unter der Bezeichnung „Kraichgau Sinsheim“. Dieses liegt auf den Gemarkungen der Orte
Sinsheim, Angelbachtal, Ittlingen, es umfaßt typische Lebensräume wie Streuobstwiesen (zB das Gebiet zwischen Sinsheim-Reihen und Sinsheim-Weiler links der Landstraße und in Ittlingen
Richtung Weiler) oder Buchenmischwälder (hier zB das Gebiet „Großer Wald“ zwischen Sinsheim, Sinsheim Dühren, Hammerau, Weiler). Details zu den Gebieten (zB auch Karten, wo genau sich
diese befinden) sowie Informationen und die Richtlinien selbst können über die homepage des „Landesamt für Umwelt in Baden-Württemberg“ eingesehen werden (
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/44487/)